Nach den massiven Unwetterschäden in den vergangenen Wochen hat sich Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann in Stuttgart bei der Landespressekonferenz für eine verpflichtende Versicherung gegen Elementarschäden ausgesprochen. Er will diesen Vorschlag auch in die nächste Ministerpräsidentenkonferenz im Herbst einbringen. Bis zum Jahr 1994 gab es in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz eine Pflicht zum Abschluss einer Gebäudeversicherung. Die Versicherungspflicht umfasste auch hier jedoch nicht sämtliche Elementarschäden, sondern lediglich den Schutz gegen das Risiko Feuer. Ausnahmen bildeten lediglich Hamburg und Baden-Württemberg.
Mit seinem Vorstoß liegt Kretschmann aber auch auf einer Linie mit den Justizministern der Ländern. Auch die wollen eine Pflicht zur Versicherung gegen Elementarschäden prüfen. Ganz neu sind die Überlegungen auch nicht, scheiterten aber bislang immer an verfassungsrechtlichen Bedenken. Die werden angesichts der immer bedrohlicheren Auswüchse des Klimawandels aber kleiner, zumal Menschen in Hochrisikogebieten oftmals gar keine oder nur eine sehr teure Versicherung finden.