Am Donnerstag soll die neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg in Kraft treten. Das Land setzt dabei auf einen Dreistufenplan. Der richtet sich ausschließlich nach der Belegung der Intensivbetten mit Covid-19-Patienten. Die momentane Stufe 1 sieht weiterhin ein Festhalten an der 3G-Regel vor, dazu kommen die bekannten Maßnahmen wie Mund-Nasen-Schutz. Sollten mehr als 250 Betten belegt sein, greift die Warnstufe. Das bedeutet, dass Nicht-Geimpfte nur noch mit einem PCR-Test Zugang zu bestimmten öffentlichen Bereichen haben. Ein Antigentest reicht dann nicht mehr aus. Die dritte Stufe, die Alarmstufe, wird erreicht, wenn die Zahl der belegten Intensivbetten über 390 steigt. Dann haben Ungeimpfte keinen Zutritt mehr zu Restaurants, Sport- und Kulturveranstaltungen. Damit setzt Baden-Württemberg als erstes Land verpflichtend auf die 2G-Regel wenn bestimmte Szenarien eintreten. Als Strafaktion, beziehungsweise Impfpflicht durch die Hintertür will die Landesregierung die neue Verordnung aber nicht sehen.