Nach dem Gang vors Landgericht steht fest: Die AfD kann ihren Landesparteitag nun doch wie geplant in der Carl-Benz-Arena abhalten. Das Gericht erklärte die Kündigung des Hallenbetreibers von Mitte Juni für unwirksam. Dieser hatte der Partei mit der Begründung abgesagt: wegen parallel stattfindender Konzerte im Neckarpark seien die Sicherheitsanforderungen nicht zu gewährleisten. Das Gericht sieht hier jedoch die Sicherheitsbehörden in der Pflicht, zudem sei die Lage absehbar gewesen. Es urteilt daher zugunsten der AfD.