Biberach

Landratsamt verbietet Wasserentnahme aus Gewässern

Das Landratsamt Biberach verbietet die Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen zu eigenen Zwecken mit Pumpen vorerst bis zum 31. August. Grund dafür ist die anhaltende Trockenheit. Die Wasserstände hätten einen kritisch niedrigen Wasserpegel erreicht, so das Landratsamt Biberach. Hält die Trockenheit nach dem 31. August an, wird die Verfügung verlängert. Wer gegen das Verbot verstößt, kann mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro belegt werden.   

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