Die Wahl des neuen Ulmer Oberbürgermeisters Martin Ansbacher von der SPD ist gültig. Denn die Klage des OB-Kandidaten Daniel Langhans gegen die Wahl hat das Regierungspräsidium Tübingen abgewiesen. Langhans hat das Wahlergebnis des ersten Durchgangs nicht akzeptiert. Er hat nach der Auszählung auf eigene Faust Menschen direkt nach ihrer Stimme gefragt. Laut seiner Befragung sind allein für einen Stadtteil andere Zahlen herausgekommen.