Im Landkreis Neu-Ulm könnte es ab dem 02. Juni Lockerungen der Corona-Maßnahmen geben. Wenn die 7-Tage-Inzidenz bis dahin weiterhin unter 100 bleibt, wären Lockerungen im Rahmen des ersten Öffnungsschrittes möglich. Damit könnten verschiedene Bereiche für Gäste mit einem Impf-, Test- oder Genesenen-Nachweises wieder beschränkt öffnen. Dazu zählen unter anderem Kultureinrichtungen, Außengastronomie und Freibäder. Auch Kultur und Sportveranstaltungen im Freien wären wieder möglich.