Das Bundesverwaltungsgericht hat sich am Mittwoch mit der Zulässigkeit von Diesel-Fahrverboten in drei deutschen Städten beschäftigt- darunter auch Ludwigsburg. Umweltverbände hatten auf eine Änderung der Luftreinhaltepläne in diesen Städten geklagt. Neben Ludwigsburg sind auch noch Kiel und Hamburg von den Klagen der Umweltverbände betroffen. Jetzt will das Gericht die Entscheidung darüber am morgigen Freitag verkünden. In Ludwigsburg wurde der Grenzwert der Stickstoffdioxid-Belastung an verschiedenen Stellen über Jahre hinweg überschritten. Die Stadt ist aber dennoch der Meinung, dass der Grenzwert auch mit anderen Maßnahmen einzuhalten sein. Ein Diesel-Fahrverbot in der Stadt wollen die Verantwortlichen abwenden.