Michael Blume hat im Netz immer wieder mit Beleidigungen gegen ihn und sein Umfeld zu kämpfen. Vor allem beim Kurznachrichtendienst Twitter. Die Beleidigungen seien zu einer Verleumdungskampagne geworden. Weil die Plattform nicht ausreichend dagegen vorgegangen sei, hat der baden-württembergische Antisemitismusbeauftragte Twitter nun vor dem Landgericht Frankfurt verklagt – und Recht bekommen.
Twitter muss zukünftig bei einem konkreten Hinweis auf eine Persönlichkeitsrechtsverletzung auch kerngleiche Äußerungen entfernen, hat das Gericht entschieden. Erst kürzlich hatte Twitter-Chef Elon Musk angekündigt, er wolle gesperrte Nutzer wieder zulassen. Auch Nutzer, die Falschaussagen über Michael Blume verbreitet haben.