Vergangenen Freitag wurde ein Mann vor dem Ulmer Landgericht wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Nun geht die Staatsanwaltschaft Ulm in Revision. Zwei schwere Missbrauchstaten wurden als erwiesen angesehen. In 129 weiteren Missbrauchsfällen wurde der Mann ebenso für schuldig befunden. Zur Strafminderung habe beigetragen, dass der Angeklagte eine Therapie gemacht hat, nicht vorbestraft gewesen ist sowie durch festen Beruf und eigene Familie gut sozialisiert sei.