Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die bundesweit erste Musterfeststellungsklage abgewiesen, da die Schutzgemeinschaft der Bankkunden die Voraussetzungen für dieses Verfahren nicht erfüllt. Der Verein hatte stellvertretend für viele Verbraucher wegen angeblicher Fehler in den Kaufverträgen gegen die Mercedes-Benz-Bank geklagt.