Seit Mitte Dezember sind der Einzelhandel und auch die Friseure geschlossen. Noch härter traf es aber die Nagelstudios – denn die mussten schon zum „Lockdown light“ Anfang November die Türen schließen. Zum Unverständnis des Verbandes der Nagel Designer Deutschlands. Doch in mittlerweile gibt es einen kleinen Lichtblick für die Nagelstudios: Seit Dezember dürfen medizinisch notwendige Behandlungen durchgeführt werden. Wie zum Beispiel die Behandlung von geschädigten Nägeln durch Schuppenflechte oder Ekzemen oder Maniküre und Nagelpflege für ältere bzw. sehbehinderte Menschen, die feinmotorische Aufgaben nicht selbständig ausüben können. Bislang ist Baden-Württemberg damit das einzige Bundesland, das dies erlaubt – ohne, dass Kunden ein Attest vorweisen müssen.