Nach dem Urteil des Ulmer Landgerichts im Prozess um die Vergewaltigung einer 14-Jährigen an Halloween vor zwei Jahren am 15.03.2021 tauchen neue Fragen auf. Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Ulm in zwei parallel zum Prozess laufenden Verfahrenskomplexen deuten darauf hin, dass das Mädchen nicht das einzige Opfer einer Straftat mit sexuellem Hintergrund in der Flüchtlingsunterkunft in Illerkirchberg war. Zeugenaussagen die in diese Richtung weisen, werden derzeit geprüft. Noch ist unklar, ob weitere Gerichtsverhandlungen folgen. Die Entscheidung, ob Anklage erhoben wird, soll in Kürze fallen.