Das bayerische Kabinett beschließt neue Corona-Regelungen. Ab dem 19. Oktober gilt für Ungeimpfte und nicht genesene Beschäftigte mit Kundenkontakt eine Testpflicht, sobald diese auch für die Kunden selbst gilt. So müssen sich die Mitarbeiter und Ehrenamtlichen mit Kundenkontakt bei geltender 3G-Regel mindestens an zwei Tagen in der Woche testen lassen. Bei 3G Plus muss das negative Ergebnis eines PCR-Tests vorliegen. Bis 24. November ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Kosten zu tragen. Zudem verfällt vielerorts ab Freitag die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung. Besucher von kulturellen Veranstaltungen und Gastronomiebetrieben müssen dann keine persönlichen Daten mehr angeben.