Neue Corona-Regelungen in den Landkreisen

Aufgrund der neuen Corona-Beschlüsse von letzter Woche kommt es heute zu Lockerungen in den Landkreisen, abhängig vom 7-Tage-Inzidenz-Wert. Im Landkreis Biberach, dem Alb-Donau-Kreis und der Stadt Ulm liegen die Zahlen der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in der letzten Woche zwischen 50 und 100. Damit dürfen die Bürgerinnen und Bürger mit der Buchung eines Termins Einzelhändler, sowie Galerien, Museen, zoologische und botanische Gärten und Gedenkstätten besuchen. Darüber hinaus können körpernahe Dienstleistungen mit einem tagesaktuellen Corona-Schnelltest ausgeübt werden. Das gleiche gilt für Fahr- und Flugschulen. Ähnlich sind die Regelungen für den Ostalb-Kreis, Heidenheim und den Landkreis Neu-Ulm. Hier liegen die 7-Tage-Inzidenz-Werte jeweils unter 50. Somit können die genannten Einrichtungen unter Einhaltung der Hygienevorschriften ohne Terminvereinbarung öffnen. Die Anzahl der Kunden und Besucher ist dabei abhängig von der Gewerbefläche. Sport im Freien darf in allen Landkreisen der Region kontaktfrei mit bis zu 10 Personen betrieben werden oder in Gruppen mit bis zu 20 Kindern unter vierzehn. Zusammenkünfte sind im Rahmen von maximal 5 Personen aus zwei Haushalten erlaubt, Kinder unter 14 Jahren ausgeschlossen. Sollte an drei aufeinanderfolgenden Tagen die 7-Tage-Inzidenz auf mehr als 50 beziehungsweise 100 Neuinfektionen ansteigen, gelten entsprechend verschärfte Regelungen.

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