Der Jahreswechsel ist nicht nur die Zeit für Vorsätze, sondern auch für Reformen und Neuerungen, die das Leben einfacher und angenehmer machen sollen. Laut der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hält das neue Jahr viele Verbesserungen für Endkonsumenten bereit.
Der Mindestlohn steigt erneut. Hat dieser vergangenes Jahr noch bei 9,60 Euro gelegen, ist er nun um 22 Cent höher. Ab dem ersten Juli soll er dann 10,45 Euro betragen. Einen Umsetzungstermin für den von der Koalition geplanten Mindestlohn in Höhe von 12 Euro ist noch nicht bekannt.
Neben dem Mindestlohn steigt auch die Rente voraussichtlich ab dem 1. Juli. Während der Westen eine Erhöhung des Rentensatzes von 4,6 % erwarten kann, dürfen sich Rentner im Osten auf 5,3% mehr Geld im Portmonee freuen.
Und auch im E-Commerce sind Verbesserungen für den Verbraucher zu erwarten. Ab dem 1.Juli ist ein Kündigungsbutton auf Homepages Pflicht, über die Nutzer einen Laufzeitvertrag abschließen können. Damit sollen Verträge leichter und schneller gekündigt werden können.
Es gibt aber auch Preiserhöhungen. Durch den CO2 Aufschlag sind die Heizkosten teurer und das bereits seit dem 1. Januar. Der Liter Heizöl hat sich um 9,5 Cent pro Liter verteuert. Bei Erdgas wurden 0,65 Cent pro Kilowattstunde aufgeschlagen. Der Aufschlag resultiert aus der im Januar vergangenen Jahres eingeführten Co2 Bepreisung für fossile Brennstoffe.
Abschließend gibt es seit Jahresanfang Pfand auf alle Getränkedosen und Einwegflaschen. Es gibt allerdings zwei Ausnahmen. Bereits im Verkehr befindliche Getränkeverpackungen dürfen noch bis längstens 1. Juli 2022 pfandfrei verkauft werden. Und die Pfandpflicht für Milchprodukte in Dosen oder Plastikflaschen soll erst im Jahr 2024 in Kraft treten.
Politiker und Lobbyisten werden auch dieses Jahr an Gesetzesänderungen feilen. Ob der Verbraucher letzten Endes gestärkt wird und bestenfalls mehr Geld in der Tasche hat, kommt stark auf den Einzelfall an. Die Verbrauchzentrale ist jedenfalls positiv gestimmt.