Mit einem Eilantrag wollte das Unternehmen Breuninger die Ladenöffnung erzwingen. Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hat diesen Eilantrag aber heute abgelehnt. Für die Richter sind die Einschränkungen zum Infektionsschutz weiterhin verhältnismäßig, so die Richter. Nach wie vor sei die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung sehr hoch. Das würde es auch rechtfertigen, Betriebsschließungen auch weiterhin aufrecht zu erhalten.
Das Traditionsunternehmen Breuninger hatte eine Öffnungsperspektive unter strengen Hygienekonzepten erzwingen wollen. Breuninger hatte Eingriffe in sein Eigentumsrecht, erhebliche wirtschaftliche Einbußen sowie Probleme beim Zugang zu Bundeshilfen geltend gemacht. Das Unternehmen hatte zuletzt auch mit anderen Unternehmen bei der Bundesregierung für eine baldige Öffnung geworben.