Der schwäbische Whisky Glen Buchenbach darf diesen Namen nicht mehr länger tragen. Im Namensstreit mit dem Verband der schottischen Whisky-Produzenten hat die Waldhornbrennerei aus Berglen vor dem Oberlandesgericht in Hamburg verloren. Der schottische Verband hatte gegen die Brennerei geklagt, da der Namensbestandteil „Glen“ nach ihrer Ansicht eine schottische Herkunft des Whiskys suggeriere. Die Waldhornbrennerei hingegen war der Meinung, dass „Glen“ ja nur das englische Wort für Tal ist und somit nicht geschützt werden kann. Die Brennerei hätte zwar noch vor dem Bundesgerichtshof Beschwerde einlegen können, will das Urteil aber akzeptieren.Die Schwaben dürfen nun den Restbestand noch unter dem alten Namen verkaufen. Ab dem 1. Mai soll der Whisky dann „Buchenbach Gold“ aus dem verbotenen Tal heißen.