Schuhgeschäfte zählen zur Grundversorgung

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass Schuhgeschäfte in Bayern künftig unabhängig von der Höhe der 7-Tage-Inzidenz öffnen dürfen.  Dem Urteil zufolge gehören Schuhe zur Grundversorgung eines Menschen und sind im Alltag unverzichtbar. Beim Sport im Freien, im Beruf oder auch angesichts des schnellen Wachstums von Kindern und Jugendlichen müsse die Möglichkeit bestehen, den individuelle Bedarf an Schuhen jederzeit decken zu können.  Schuhläden fallen somit in dieselbe Kategorie wie Buchhandlungen, Bau- und Gartenmärkte, Blumenläden oder Versicherungsbüros.

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