Frist für Schulwegkosten-Erstattung endet am 31. Oktober. Anträge an das Landratsamt für die Erstattung der Schulwegkosten 2023/2024 können nur noch bis zum 31. Oktober 2024 eingereicht werden. Antragsberechtigt sind Schüler ab Jahrgangsstufe 11 an Gymnasien, Berufs- und Fachoberschulen sowie Berufsschüler im Teilzeit- oder Blockunterricht mit einem Schulweg über drei Kilometer. Die Erstattung erfolgt, wenn die Belastungsgrenze von 320 Euro pro Schüler oder 490 Euro pro Familie überschritten wird. Familien mit drei oder mehr Kindern oder Sozialleistungsbezug können die vollen Kosten zurückerhalten.