Solarpflicht für Neubauten

Ab dem 1. Juli gibt es eine Solarpflicht für Dächer von Neubauten. Das hat der Planungs- und Umweltausschuss der Stadt Neu-Ulm entschieden. Diese kommunale Solarpflicht tritt ein, wenn die Stadt Grundstücke verkauft und das Baurecht für Wohnbebauung neu geschaffen wird. Dabei ist die Installation von Photovoltaikanlagen oder solarthermischen Einrichtungen, mit denen Wärme erzeugt wird, auf der Hälfte der Dachfläche vorgeschrieben. 

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