Das Bundeskabinett hat eine teilweise Verlängerung von Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld beschlossen. Bis zum 30. September dürfen Unternehmen dann anmelden, wenn 10 Prozent der Beschäftigten in Kurzarbeit tätig sind. Unter Kurzarbeit fällt der Arbeitsausfall von mindestens 10 Prozent. Weiterhin wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet. Diese Zugangserleichterungen umfassen auch Betriebe, die ab dem 1. Juli 2022 neu oder nach einer mindestens dreimonatigen Unterbrechung erneut Kurzarbeit anzeigen müssen.