Für 29 der 40 Spielhallen in Ulm wird es ernst: Ihr Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach dem 2012 in Kraft getretenen baden-württembergischen Landesglücksspielgesetz wurde abgelehnt. Sofort vollziehen will das Amt diese Entscheidung aber nicht, da Schadenersatzforderungen drohen könnten.