Winfried Kretschmann hat die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz mit Kanzlerin Angela Merkel vorgestellt und die Beweggründe erklärt. Der Lockdown wird verlängert und die Kontaktbeschränkungen weiter eingeschränkt.
In zwei Punkten könnte Baden-Württemberg aber einen anderen Weg gehen. Aktuell ist laut Kretschmann die Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort in Hotspot-Regionen mit einem Inzidenzwert über 200 nicht geplant. Dafür fehlen ihm belastbare Werte. Außerdem könnten im Land Ktas und Grundschulen schon am 18. Januar wieder öffnen, wenn die Infektionszahlen vertretbar sind.
Hier die Beschlüsse von Bund und Länder im Überblick:
- Schließungen: Freizeit-, Kultur- und Sporteinrichtungen, Restaurants, Bars und Kneipen bleiben geschlossen. Das gilt auch für den Einzelhandel. Ausnahmen gelten weiterhin für Geschäfte, die lebenswichtige bzw. notwendige Waren oder Dienstleistungen anbieten.
- Kontaktbeschränkungen: Private Treffen werden weiter eingeschränkt. Künftig dürfen sich Angehörige eines Haushalts nur noch mit einer weiteren Person treffen.
- Begrenzter Bewegungsradius: In Regionen mit einem Inzidenzwert über 200 sollen Bewohner ihren Wohnort nur noch im Umkreis von 15 Kilometern verlassen dürfen. Ausnahmen gibt es nur für triftige Gründe wie Arzttermine, notwendige Einkäufe oder den Weg zur Arbeit.
- Schulen und Kitas: Bleiben ebenfalls weiterhin geschlossen und bieten nur eine Notbetreuung an. Eltern soll für zehn zusätzliche Tage pro Elternteil Anspruch auf Kinderkrankengeld gewährt werden, bei Alleinerziehenden für zwanzig.
- Pflegeheime: Für mehr Sicherheit in Pflegeheimen sollen freiwillige Helfer das Personal bei Schnelltests unterstützen.
- Arbeit: Arbeitgeber werden aufgefordert großzügige Möglichkeiten für Home-Office zu schaffen. Betriebskantinen müssen, wo möglich, geschlossen werden.
- Einreisende aus Risikogebieten: Ab kommender Woche (11. Januar) müssen sie nicht nur für zehn Tage in Quarantäne, sondern sich auch 48 Stunden vor oder unmittelbar nach Einreise zwingend auf das Virus testen lassen. Die Quarantäne kann auch künftig durch einen zweiten Test nach fünf Tagen verkürzt werden, falls dieser negativ ausfällt.