Seit sie beschlossen wurde, ist die einrichtungsbezogene Impfpflicht immer wieder ein politisches Streitthema. Forderungen, die umstrittene Regelung auszusetzen oder gar frühzeitig ganz aufzuheben, sind regelmäßig in den Schlagzeilen. Doch seit Mitte März gilt die Teil-Impfpflicht nun mal. In einigen Kreisen, wie hier in der Region in Esslingen und Göppingen, wurden dementsprechend auch schon Bußgelder verhängt.
Der Großteil der betroffenen Angestellten wartet noch auf den Bescheid. So auch in den Pflegeheimen Haus am Maienplatz in Böblingen und Haus im Sommerrain in Bad Cannstatt. Die dortigen Heimleiterinnen befürworten die einrichtungsbezogene Impfpflicht und loben ausdrücklich die Zusammenarbeit mit den betreffenden Gesundheitsämtern. Nun sind sie gespannt, ob und wann ihre ungeimpften Angestellten den Bescheid erhalten. In beiden Heimen liegt die Impfquote laut den Leiterinnen bei etwa 98 Prozent.
Zahlen des Sozialministeriums Baden-Württemberg zufolge wurden den Gesundheitsämtern im Land 37.000 Beschäftigte ohne Immunitätsnachweis gemeldet. 13.000 davon konnten ihn nachreichen oder haben mit dem Impfen begonnen. Noch einmal etwa 1500 können sich aus medizinischen Gründen nicht impfen.