Bayern führt eine Testpflicht für Kunden im Einzelhandel ein. Wer zukünftig shoppen will, muss bei einer Inzidenz über 100 einen negativen Corona-Test nachweisen. Der Bayerische Ministerrat hat das beschlossen. Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte, Buchhandlungen und Schuhgeschäfte werden künftig wieder wie sonstige Geschäfte des Einzelhandels behandelt. Einkaufen ist dort ab dem 12. April nur unter den Bedingungen möglich, die für den übrigen Einzelhandel gelten:
- Bei einer 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt unter 50 wird der Einzelhandel – wie bisher – unter Geltung der allgemeinen Schutz- und Hygienekonzepte geöffnet.
- Bei einer 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt zwischen 50 und 100 sind nur Terminshopping-Angebote („Click & Meet“ mit vorheriger Terminvereinbarung) mit einem Kunden pro 40m² Verkaufsfläche zusätzlich zu den geltenden Voraussetzungen zulässig.
- Bei einer 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt zwischen 100 und 200 sind Terminshopping-Angebote („Click & Meet“) zulässig. Dabei gilt zusätzlich die Vorlage eines aktuellen negativen Tests (max. 48 Stunden alter PCR-Test oder max. 24 Stunden alter Schnelltest).
- Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 200 in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt bleibt – wie bisher – die Abholung vorbestellter Waren in Ladengeschäften („Click and Collect“) auch ohne Test zulässig.
Landauf landab sprießen immer mehr Testzentren aus dem Boden. Doch wie kann man einen negativen Test sicher nachweisen? Ein Unternehmen aus der Region hat eine Lösung.