Berufung zurückgezogen. Am heutigen Freitag hätte es zum Berufungsprozess wegen eines tödlichen Unfalls auf der B28 am Landgericht Memmingen kommen sollen. Das erneute Verfahren wurde jetzt allerdings abgesagt. Das Amtsgericht Neu-Ulm hatte den damals 28-jährigen Unfallfahrer bereits im Oktober zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung legten nach dem Urteil am Amtsgericht Neu-Ulm Berufung ein – jetzt zogen beide Seiten diese aber zurück. Laut Staatsanwaltschaft Memmingen hat sich der Beschuldigte inzwischen einsichtig mit der Entscheidung gezeigt. Das Urteil ist somit rechtskräftig. Mit 1,79 Promille Alkohol im Blut hatte sich ein 28-Jähriger vor gut anderthalb Jahren nachts ins Auto gesetzt und war mit mehr als 200 km/h in den VW Golf eines 22-Jährigen gerast. Der junge Mann erlitt schwere Verletzungen und starb noch am Unfallort.