Ulmer Staatsanwaltschaft will bei Rasern hart durchgreifen

Geblitzt mit über 20 Kilometer zu schnell. Hier bei uns in Deutschland kostet das 30 Euro Bußgeld. Fast schon lächerlich, wenn man diese Gebühr mit der Strafe in der Schweiz vergleicht. Dort sind es mindestens 210 Euro. Trotzdem wollen immer weniger Autofahrer ihren Strafzettel bezahlen, wie die Ulmer Staatsanwaltschaft heute bei ihrer Jahrespressekonferenz mitgeteilt hat.

Gerade bei höheren Geschwindigkeiten und illegalen Rennen kann die hiesige Justiz jetzt auch richtig hart durchgreifen. Möglich macht das eine Änderung im Strafgesetzbuch. Paragraf 315d soll illegale Autorennen verhindern. Sogar dann, wenn nur ein einziges Auto die öffentliche Straße als Rennstrecke nutzt.

Doch auch mit etwas langsameren Rasern muss sich die Ulmer Staatsanwaltschaft zunehmend beschäftigen. Immer öfter wird ein Einspruch gegen den Strafzettel eingelegt. Fast jede 10. Vollstreckungsmaßnahme, welche die Staatsanwälte einleiten, hat mit Bußgeldern zu tun. Auch an anderen Stellen nimmt die Arbeitsbelastung die Staatsanwälte zu. Durchschnittlich einen Monat im Jahr sitzen sie derzeit in Gerichtsverhandlungen. Tendenz steigend.

 

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