An den Schulen wird es ab Montag Änderungen bei der Maskenpflicht geben. Wird die 7-Tage-Inzidenz von 50 in einem Stadt- und Landkreis unterschritten, entfällt die Maskenpflicht im Freien. Wenn die 7-Tage-Inzidenz von 35 unterschritten wird und es an der Schule in den vergangenen zwei Wochen keinen PCR-positiven getesteten Fall gegeben hat, entfällt die Maskenpflicht auch in den Unterrichtsräumen. Außerhalb der Unterrichtsräume bleibt die Maskenpflicht im Schulgebäude aber bestehen.
Am Dienstag stellte Gesundheitsminister Lucha auch in anderen Bereichen eine Lockerung der Maskenpflicht in Aussicht, z.B. im öffentlichen Raum, in offenen gut durchlüfteten Bahnhöfen und Bushaltestellen. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hatte zuvor die Länder aufgefordert, die Verhältnismäßigkeit der Maskenpflicht zu prüfen.
Wir haben die Bürgerinnen und Bürger in Ravensburg gefragt, was sie von möglichen Lockerungen bei der Maskenpflicht halten.