Heute hat das Oberlandesgericht Stuttgart eine Entscheidung in der Musterfeststellungsklage des Verbraucherschutzes gegen Mercedes-Benz getroffen. Demnach hat der Stuttgarter Autobauer in bestimmten Diesel-Autos unzulässige Abschalteinrichtungen eingebaut. Es geht um Schadensersatz für rund 2.800 Kunden. Damit haben die Verbraucherschützer nun heute einen Teilerfolg erzielt. Zu Ende ist der Rechtsstreit trotzdem noch nicht. Im Moment kann der Verbraucherschutz als auch Mercedes-Benz noch Rechtsmittel gegen das Urteil beim Bundesgerichtshof einlegen. Erst wenn das Urteil in Karlsruhe Bestand hat, können Verbraucher ihr Recht auf Schadenersatz geltend machen. Das müssen sie dann allerdings selbst tun. Schon kurz nach dem Urteil kündigt Mercedes-Benz an, Revision einlegen zu wollen.