Urteil gegen einen damals 27-Jährigen rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof bestätigt die Verurteilung eines Mannes wegen der Tötung einer 14-jährigen Schülerin und der versuchten Tötung einer 13-jährigen Schülerin. Der Täter griff die Mädchen in Illerkirchberg auf dem Schulweg mit einem Küchenmesser an, tötete die Ältere und verletzte die Jüngere. Der Mann dachte, die Mädchen hätten das mitgeführte Messer gesehen und würden die Polizei informieren. Mit diesem Messer plante er, Behördenmitarbeiter zu töten. Das Landgericht Ulm verurteilte ihn wegen Mordes und versuchtem Mord zu lebenslanger Haft. Das Urteil ist rechtskräftig.