Die lebenslange Haftstrafe gegen einen Hotelbetreiber aus Stuttgart nach dem gewaltsamen Tod eines Gastes ist rechtskräftig. Das Landgericht hatte den damals 47-Jährigen wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das Gericht sah das Mordmerkmal der Habgier als erwiesen an. Der Mann soll einen vermögenden Dauergast in der Tiefgarage seines Hotels mit einer Hantel erschlagen und anschließend mehrere hunderttausend Euro, die der Gast in einem Tresor deponiert hatte, geraubt haben. Die Leiche verscharrte er danach mit einem Helfer in einem Waldgebiet bei Sirnau, im Kreis Esslingen. Der Hotelier hatte im Prozess stets seine Unschuld beteuert und von Notwehr gesprochen. Der Bundesgerichtshof hat die Revision nun aber verworfen.