Urteil nach Handgranatenwurf auf Trauergemeinde ist rechtskräftig

Die zwölfjährige Haftstrafe nach einem Anschlag mit einer Handgranate auf eine Trauergemeinde in Altbach bei Esslingen ist rechtskräftig. Das Landgericht hat am Mittwoch mitgeteilt, dass der Angeklagte die zunächst eingelegte Revision zurückgezogen hat. Der 24-Jährige wurde Anfang März zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Er hatte im Prozess gestanden, die Handgranate auf die Trauergemeinde auf dem Friedhof in Altbach geworfen zu haben. Mindestens 15 Menschen wurden dabei verletzt, einige schwer. Nur durch einen glücklichen Zufall war die Granate an einem Ast abgeprallt und entfernt von der Trauergemeinde explodiert.

In einem weiteren Prozess zum Handgranaten-Anschlag wird noch gegen fünf Männer verhandelt, die gemeinsam mit anderen versucht haben sollen, sich an dem Werfer der Granate in Altbach zu rächen. Ihnen wird unter anderem versuchter Totschlag vorgeworfen.

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