Der Schlachthofmitarbeiter, der im Dezember 2022 einen Kollegen mit einem Messer lebensgefährlich verletzt hat, muss in die Psychiatrie. So lautet das heutige Urteil vor dem Landgericht Ulm. Die Kammer hält den Mann, der sich nach der Tat der Polizei gestellt hatte, für schuldunfähig. Der Angegriffene musste in der Uniklinik Ulm notoperiert werden. Die Strafkammer sieht keine Tötungsabsicht. Ein Facharzt hat Schizophrenie diagnostiziert. In der Psychiatrie müsse der Mann behandelt werden, um die Allgemeinheit zu schützen.