Landwirt darf keine Tiere mehr halten. Seit dem 2. Oktober darf ein 59-Jähriger aus Meßhofen im Kreis Roggenburg keine Tiere mehr halten. Einen Eilantrag gegen diesen Beschluss lehnte das Verwaltungsgericht Augsburg ab. Nun hat das Memminger Landgericht ein Verfahren um ältere Vorfälle gegen eine Geldauflage eingestellt. Der Landwirt war in den vergangenen Jahren wegen Verstößen im Bereich Tierschutz, Tierkennzeichnung und Tierkörperbeseitigung aufgefallen.