Im Fall des versuchten Mordes an einem Bandenchef in Zuffenhausen forderte die Verteidigung die Einstellung des Verfahrens. Grund dafür, sind Abhörmaßnahmen der Staatsanwaltschaft in den Hafträumen der Angeklagten, die den Grundsatz eines fairen Verfahrens verletzt hätten. Das Gericht entschied jedoch, dass die Hauptverhandlung fortgesetzt wird. Nun muss geprüft werden, ob die Abhörungen rechtswidrig waren und ob die gewonnen Erkenntnisse als Beweismittel verwendet werden dürfen.