Volksbegehren „Landtag verkleinern“ zugelassen

Das Innenministerium hat das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ zugelassen. Der Antrag sei vorschriftsmäßig gestellt worden und widerspreche weder Grundgesetz noch Landesverfassung, teilte das Ministerium am Dienstag in Stuttgart mit. Zudem lägen mehr als die erforderlichen 10.000 Unterstützungsunterschriften vor. Mit dem Gesetzentwurf, der dem Volksbegehren zugrunde liegt, soll nach dem Willen der Antragsteller um Dieter Distler aus Bietigheim-Bissingen die Anzahl der Landtagswahlkreise und damit der zu verteilenden Direktmandate von bisher 70 auf künftig 38 reduziert werden. Sollte das Volksbegehren erfolgreich sein, wofür eine Unterstützung von zehn Prozent der Wahlberechtigten (das sind knapp 770.000) notwendig ist, würde das Volksbegehren dem Landtag von der Regierung mit einer Stellungnahme unterbreitet. Wenn der Landtag dem Gesetzentwurf nicht unverändert zustimmen sollte, käme es zur Volksabstimmung.

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