Nach den Demonstrationen am vergangenen Wochenende auf dem Ulmer Münsterplatz erhebt die autonome Gruppe „Kollektiv 26“ schwere Vorwürfe gegen die Polizei. An der Kreuzung Warengasse/Hirschstraße sei es zu Polizeigewalt gekommen. Dabei sei eine Person so verletzt worden, dass sie nicht mehr laufen konnte. Die Polizei Ulm weist diesen und weitere Vorwürfe zurück. Die Einsatzkräfte hätten zu jeder Zeit das Recht auf Versammlungsfreiheit gewährt. Eine Blockade des Aufzugs von Gegendemonstranten sei im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten durch die Anwendung von unmittelbarem körperlichen Zwang beseitigt worden. Allerdings stets unter der Wahrung der gebotenen Verhältnismäßigkeitsgrundsätze.