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      Alarmstufe - das ändert sich im Einzelhandel

      Aufgrund der sich zuspitzenden Corona-Situation im Südwesten wird das Land voraussichtlich an diesem Mittwoch in die Alarmstufe übergehen. Das gab das Sozialministerium am Montag bekannt. Die Hospitalisierungsrate in Baden-Württemberg liegt aktuell bei 406 – über dem Grenzwert von 390. Bleibt die Inzidenz über diesem kritischen Wert, gilt ab Mittwoch für den Einzelhandel eine 3G-Regelung. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss also einen Antigen-Schnelltest vorlegen (PCR ist nicht zwingend notwendig). Ausgenommen sind Geschäfte der Grundversorgung, Märkte im Freien sowie Abhol- und Lieferangebote.

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