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      Bayern erlässt Stallpflicht zur Eindämmung der Geflügelpest

      Zum Schutz vor der Geflügelpest soll in mehreren Regionen Bayerns eine Stallpflicht angeordnet werden. Das hat das Bayerische Umweltministerium aufgrund einer Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit veranlasst. Die Maßnahme soll die Ausbreitung der Geflügelpest verhindern. Die Stallpflicht tritt Samstag den 13. März in Kraft. Eine Übertragung zum Menschen ist in Deutschland bisher nicht bekannt.

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