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Das neue Whistleblower-Gesetz: freie Fahrt für „Petzen“?
Zu Gast: Philipp Külz
Stellen Sie sich vor Sie Ihr Kollege aus dem Vertrieb ist in das Ferienhaus seines Kunden eingeladen und der Kunde hat jetzt plötzlich bessere Konditionen. Was tun? Die Bundesregierung will Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber, sog. Whistleblower im beruflichen Umfeld künftig umfassender schützen. Für die Meldung von Verstößen im Unternehmen oder in einer Behörde sollen interne als auch externe Meldestellen eingerichtet werden. Zudem sollen Whistleblower vor beruflichen Repressalien geschützt werden. Zu Gast bei CHEFSACHE ist Philipp Külz, Rechtsanwalt und Experte für Strafrecht und Compliance.