Erbacher Fackelwurf-Prozess: Angeklagte bekommen Bewährung
Heute Morgen hat die Kammer des Landgerichts Ulm im Fackelwurf-Prozess bei Delmensingen ihr Urteil gefällt. Das Tatmotiv: Fremdenfeindlichkeit. Vier der fünf Angeklagten wurden wegen Nötigung zu Jugendstrafen zwischen zehn und 16 Monaten verurteilt. Die Strafe wird jeweils zur Bewährung für die Dauer von 2 Jahren ausgesetzt. Zudem sollen die Angeklagten eine KZ-Gedenkstätte besuchen. Über die Jugendstrafe eines fünften Angeklagten soll nach eineinhalb Jahren Bewährungszeit entschieden werden.
Die Männer waren wegen versuchten Mordes und Brandstiftung angeklagt worden. Diesen Vorsatz sah das Gericht nicht als erwiesen an. Die Angeklagten hatten die Tat zu Prozessbeginn in Teilen gestanden und sich entschuldigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.