Fitnessstudios warten auf Öffnungsstufe 2
Die Inzidenzen sinken und viele Stadt-und Landkreise haben bereits die erste Öffnungsstufe erreicht. Davon profitieren unter anderem Einzelhandel, Gastronomie, Zoos und Museen. Unter den geltenden Hygienevorschriften und Auflagen dürfen sie wieder öffnen, doch was ist mit den Fitnessstudios? Die warten auf Öffnungsstufe 2, denn erst dann geht auch dort der Betrieb wieder los.
Öffnungsstufe 1: Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 liegt (Bundes-Notbremse) und dies durch das örtliche Gesundheitsamt bekannt gegeben wird.
Öffnungsstufe 2: Folgt auf Öffnungsstufe 1 und tritt dann in Kraft, wenn die jeweiligen Stadt- und Landkreise 14 Tage in Folge im Durchschnitt sinkende Inzidenzwerte aufweisen können. „Eine sinkende Tendenz liegt vor, wenn innerhalb von 14 aufeinanderfolgenden Tagen seit dem ersten Tag der jeweiligen Öffnungsstufe die Sieben-Tage-Inzidenz durchschnittlich unter der Sieben-Tage-Inzidenz des ersten Tages der jeweiligen Öffnungsstufe liegt.“, so die Information des Sozialministerium Baden-Württemberg.
Fitnessstudios nutzen dürfen dann nur Geimpfte, Genesene oder Getestete, dafür muss ein Nachweis erbracht werden.