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Freispruch für CSU Bundestagsabgeordneten Nüsslein
Der ehemalige CSU-Bundestagsabgeordnete Georg Nüsslein ist vom Vorwurf der Abgeordnetenbestechung freigesprochen. Das hat das Oberlandesgericht München jetzt entschieden.
Die Begründung:
Der Strafausstand der Abgeordnetenbestechung umfasse ausschließlich parlamentarische Tätigkeiten.
Nüsslein wird vorgeworfen, bei der Vermittlung von Masken während der Corona-Pandemie Provisionen im sechsstelligen Bereich kassiert zu haben. Der Betrag wurde während des Verfahrens eingefroren.