Freispruch nach vermeintlichem Hitlergruß an Fasching
Hitlergruß oder unbewusste Tanzbewegung? Ein heute 23-Jähriger soll am Gumpigen Donnerstag in Weißenhorn das verbotene Nazi-Erkennungszeichen gezeigt und sich dabei provokant an mehrere andere Anwesende gewandt haben. Heute sprach das Neu-Ulmer Amtsgericht den Angeklagten jedoch frei – ihm konnte das Zeigen des Hitlergrußes nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden. Der Mann beteuerte, dass es sich bei der Sache vom Februar 2023 um ein Missverständnis handelte – beim Feiern auf dem Weißenhorner Kirchplatz sollen seine Tanzbewegungen offenbar falsch interpretiert worden sein. Die Staatsanwaltschaft warf ihm allerdings die bewusste Verwendung des Zeichens vor und forderte eine Geldstrafe. Das Gericht hingegen sah zu viele widersprüchliche Angaben bei den Aussagen der Belastungszeugen und entschied deshalb auf Freispruch.