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      Führerscheintausch: Bis 19. Januar müssen gleich fünf Babyboomer-Jahrgänge den Lappen zur Karte machen

      In der EU soll es bis 2033 nur noch Führerscheine im Kartenformat geben. Damit soll es in allen Mitgliedstaaten ein einheitliches und fälschungssicheres Dokument im Straßenverkehr geben. Die alten grauen oder rosa Lappen in Deutschland haben spätestens in zehn Jahren ausgedient – bei manchen jedoch schon früher. Um den verpflichtenden Umtausch nach und nach abzuwickeln, sind die Umtauschfristen nach Jahrgängen gestaffelt. In diesem Jahr trifft es besonders viele Autofahrer. Denn die Jahrgänge 1959 bis 1964 gehören zu den geburtenstarken Babyboomern.

      In Stuttgart können die Menschen den Umtausch direkt bei der Führerscheinstelle in Feuerbach oder in den jeweiligen Bürgerbüros der Stadtteile beantragen. Benötigt werden:

      • Personalausweis oder Reisepass
      • ein biometrisches Passbild für den neuen Führerschein
      • der aktuelle Führerschein
      • Kateikartenabschrift der ausstellenden Behörde, sollte sie nicht die nun zuständige Behörde sein (Bsp.: Landratsamt Böblingen hat den Führerschein vor Jahren ausgestellt und der neue Führerschein wird in der neuen Heimatstadt Stuttgart beantragt)

      Bei den meisten Behörden müssen die Menschen für den Umtausch gleich zweimal aufs Amt: einmal für den Antrag, einmal für die Abholung. Bei der Führerscheinstelle Stuttgart ist das wegen einer Sondervereinbarung mit der Bundesdruckerei anders. Diese kann die neuen Führerscheine nach Fertigstellung auch direkt an die Antragsstellenden schicken. Diese Vereinbarung gilt jedoch nicht für die Bürgerbüros. Dort müssen die neuen Führerscheine persönlich abgeholt werden.

      Alle Stichtage für die jeweiligen Jahrgänge und weitere Informationen zum verpflichtenden Führerscheinumtausch finden sie beim ADAC: Fristen Führerscheinumtausch

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