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      Gericht lehnt Corona-Klage von Handelsketten ab

      Im Streit über Corona-Ladenschließungen hat das Landgericht Stuttgart eine millionenschwere Schadenersatzklage der Woolworth- und Tedi-Muttergesellschaft abgewiesen. Nach Auffassung der Richter waren die Corona-Verordnungen des Landes Baden-Württemberg rechtmäßig, verhältnismäßig und mit dem Grundgesetz vereinbar. Die B.H. Holding GmbH hatte wegen zweier Lockdowns in den Jahren 2020 und 2021 geklagt. Insgesamt geht es um einen Zeitraum von mehr als 25 Wochen, in dem die Läden schließen mussten. Für den entgangenen Gewinn forderte das Unternehmen vom Land Schadenersatz von mehr als 32 Millionen Euro. Die Holding sah durch die Corona-Verordnungen mehrere Grundrechte verletzt – insbesondere das Gleichheitsgebot. Woolworth und Tedi argumentierten, dass reine sogenannte Non-Food-Händler den Betrieb wegen der Lockdowns hätten einstellen müssen. Supermärkte und mehrere andere privilegierte Händler wie Drogerien hätten allerdings weiterhin öffnen und ihr gesamtes Sortiment ohne Beschränkung verkaufen dürfen – also auch Non-Food-Artikel. Auch Baumärkte hätten nicht schließen müssen. Dieser Argumentation folgte die Kammer nicht

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