Hanfmilch vor Gericht
Eine Milchalternative hergestellt aus Nutzhanf – Das ist die Geschäftsidee von vier Stuttgarter Jungunternehmer:innen. Ihre Firma hat jetzt allerdings eine Unterlassungsklage von der Wettbewerbszentrale am Hals. Dabei geht es um die Bezeichnung ihres Getränks.
Das Stuttgarter Start-up-Unternehmen „The Hempany“ produziert seit gut zehn Monaten ein Getränk aus ausgepressten Hanfsamen. Die so genannte Hemi soll laut seien Macher:innen eine gesündere und umweltschonende Alternative zu Kuhmilch sein.
Jetzt gibt es aber eine Unterlassungsklage von der Wettbewerbszentrale. Angeblich liegt nämlich ein Verstoß gegen EU-Recht vor. Laut dem darf sich Milch nämlich nur Milch nennen, wenn Sie entweder aus dem Euter des Tieres kommt oder wenn es den Begriff schon lange gibt wie es bei Scheuermilch oder Kokosmilch der Fall ist. Diese Bezeichnung für Alternativprodukte wie Hanfmilch zu verwenden kommt jedoch nicht in die Tüte. Das war den Machern auch im Vorhinein soweit klar. Deshalb haben sie sich für ihr Getränkt eigens das Kunstwort „Milck“ überlegt und patentieren lassen. Hierin sieht die Wettbewerbszentrale jedoch eine Täuschung der Verbraucher:innen. Aus diesem Grund müssen die Hemi-Gründer:innen Laura Rothgang, Lena Glässel, Chris Veit und Hanfmilch ave Tjiok jetzt vors Landgericht Stuttgart.