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Hohes Bußgeld für´s Kiffen im Biergarten
Ab dem 1. August 2024 gelten in Bayern strengere Regeln für den Cannabis-Konsum. Das neue Gesetz verbietet das Rauchen, Erhitzen und Verdampfen von Cannabis auf Volksfesten, in Gaststätten, Biergärten und auf dem Landtagsgelände. Verstöße werden mit Bußgeldern bis zu 1.500 Euro, bei Wiederholung bis zu 5.000 Euro, bestraft. Kommunen können zusätzliche Verbote für öffentliche Flächen wie Stadtparks verhängen. Essbare Cannabisprodukte sind von diesen Regelungen ausgenommen.