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      Maskenpflicht und 2G+ - Was gilt in Bayern und Baden-Württemberg?

      Aus Sorge vor der neuen Corona Variante „Omikron“ wurde heute in Bayern und Baden-Württemberg unter anderem über die neuen Regelungen diskutiert, die im vergangenen Bund-Länder-Treffen beschlossen wurden. Der Freistaat Bayern möchte demnach die 2G+ Regel in der Gastronomie nicht umsetzen, sondern an der bisherigen 2G-Regel festhalten. Das geht aus der heutigen Kabinettssitzung hervor. Es soll keine besonderen Verschärfungen und Lockerungen geben. Die aktuellen Corona-Beschränkungen werden bis zum 9. Februar verlängert.
      Baden-Württemberg hingegen verschärft seine Corona-Maßnahmen. Zwar gilt hier bereits die 2G+-Regel im Gastronomiebereich, neu hinzu kommt jedoch eine FFP2-Maskenpflicht in Einzelhandel und Gastronomie. Bisher hat es hierfür nur eine Empfehlung gegeben. Ab Mittwoch soll die Regelung in Baden-Württemberg für Personen ab 18 Jahren gelten. Die Alarmstufe 2 soll zudem trotz dem Unterlaufen der Schwellenwerte verlängert werden.

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