Neue Corona-Verordnung: Lockerungen bei Veranstaltungen und Gastronomie
Nach dem Beschluss von Bund und Ländern für ein Festhalten am derzeitigen Corona-Kurs muss auch Baden-Württemberg reagieren. Die Regierung aus Grünen und CDU setzt das reguläre Stufensystem wieder in Kraft. Zuletzt wurde wegen Omikron die Alarmstufe II eingefroren. Ministerpräsident Winfried Kretschmann verkündet heute Morgen im Landtag die neu beschlossene Corona-Verordnung, die ab Ende der Woche gelten soll.
Die nächsten Wochen werden für Clubbetreiber und Messebauer weiterhin düster bleiben. Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat im Landtag heute die neue Corona-Verordnung und die dann geltenden Regeln vorgestellt. Nach diesen bleiben Clubs und Diskotheken geschlossen und Fastnachtszüge werden untersagt.
Allerdings sieht die neue Verordnung auch Lockerungen vor, wie zum Beispiel bei Großveranstaltungen. Für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gilt eine Obergrenze von 1500 Teilnehmern und die 2G-Regel. Veranstalter können sich aber auch für die strengere 2G+-Regel entscheiden, dann erhöht sich die Obergrenze auf über 3000 Personen. „Bei Veranstaltungen draußen gilt eine Beschränkung auf 3000 Personen bei 2G und 6000 Personen bei 2G+.